Unsere Services für Sie
Fremdenverkehrsabgabe
Auf der Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe berechtigt. Abgabenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen. Weitere Informationen können Sie hier finden.
Bewerbung für die Märkte im Ostseebad Zinnowitz
Möchten Sie an einem Markt bei uns teilnehmen? Hier finden Sie Informationen für die Bewerbung.
Kurkarte und Kurabgabe
Die Kurabgabe wird von allen natürlichen Personen erhoben, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). Nach Ihrer Anreise sollten Sie von Ihrem Vermieter eine Kurkarte erhalten, die tagesweise berechnet wird. Befreit sind Kinder und Schwerbeschädigte. Über die Kosten und Vorteile können Sie sich hier informieren.
Barriefrei an der Ostsee
Urlaub für alle... entdecken Sie das Ostseebad Zinnowitz auf der Insel Usedom ganz ohne Barrieren.
Interessante Weblinks
Hier finden Sie hilfreiche Service-Informationen rund um Ihren Urlaub im Ostseebad Zinnowitz und auf der Sonneninsel Usedom:
Sicher reisen - Storno ohne Risiko
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen.
Für Notfälle und Versorgung
Damit der Urlaub die Gesundheit fördert! …stehen Ihnen verschiedene medizinische Angebote zu Verfügung. Hier finden Sie die Ärzte und Adressen.