Fremdenverkehrsabgabe
Fremdenverkehrsabgabe
Auf der Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe berechtigt. Abgabenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen. Weitere Informationen können Sie hier finden.