Kurabgabe im Ostseebad Zinnowitz

Seit dem 01.04.2023 erheben die zertifizierten Seebäder auf der Insel Usedom auf der Grundlage einer vereinheitlichten Satzung eine gemeinsame Kurabgabe. Die Kurabgabe dient der teilweisen Deckung der besonderen Kosten, die den Gemeinden aus dem Tourismus entstehen. Kurabgabepflichtig sind alle natürlichen Personen, die sich im Beherbergungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben. Nicht kurabgabepflichtig sind Personen, die im Erhebungsgebiet arbeiten. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder unter 6 Jahren.
 
Die vollständige Satzung zur Erhebung der Kurabgabe finden Sie unter der Webseite vom Amt Usedom Nord.

Wie hoch ist die Kurabgabe?

Nebensaison (01.11.23 – 31.03.24): 2,00 €/Tag
Hauptsaison  (01.04.24 – 31.10.24): 2,80 €/Tag 
Nebensaison (01.11.24 – 31.03.25): 2,20 €/Tag

Jahreskurabgabe

Für mehrmalige oder längere Aufenthalte empfiehlt sich die Entrichtung der Jahreskurabgabe in Höhe von 75,60 €. Dies ist ausschließlich im Haus des Gastes möglich. Gerne können Sie auch eine UsedomCard als Jahreskurkarte per Post oder per E-Mail an kurkarten@kv-zinnowitz beantragen.
 
Nutzen Sie hierzu das als Download hinterlegte Formular: Erfassungsbogen Jahreskurkarte

UsedomCard (Kurkarte)

Als Beleg für die entrichtete Kurabgabe erhalten die Gäste eine Kurkarte – die UsedomCard. Die UsedomCard hat ein einheitliches Grunddesign und einem spezifischen Element des Ortes, in dem sie erworben wurde. Sie wird in allen Seebädern der Insel Usedom anerkannt.
 
Das Seebad Ückeritz und die Kaiserbäder erheben über die Kurabgabe hinaus Zusatzbeiträge für die ticketlose Nutzung der inselweiten Buslinien (Kaiserbäder + 0,40 €) bzw. der inselweiten Bus- und Bahnlinien (Ückeritz + 1,20 €).
 
Für die Inhaber*innen der UsedomCard der übrigen Orte ist die Nutzung von Bus und Bahn kostenpflichtig.

Wo erhalten Sie die UsedomCard?

Übernachtungsgäste erhalten ihre UsedomCard von ihrem Vermieter oder im Haus des Gastes. Tageskarten sind ebenfalls im Haus des Gastes oder an unseren Automaten erhältlich.
 
Aktuelle Standorte der Automaten sind:
  • Promenade Höhe Strandzugang 8N
  • Promenade Hauptzugang
  • Parkplatz Dünenstraße
  • Bahnhof Höhe der öffentlichen Toilette
Bitte halten Sie Münzgeld bereit!

Meine UsedomCard - Digitaler Reisebegleiter

In Ihrem digitalen Reisebegleiter haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt, die Sie für eine entspannte Zeit auf Usedom benötigen. Und das angepasst an Ihren individuellen Aufenthalt sowie zu jeder Zeit verfügbar!

Hier gehts zum Login (bitte halten Sie hierfür Ihre UsedomCard bereit): Meine UsedomCard - Login.

Wofür wird die Abgabe in Zinnowitz verwendet?

Die Kurabgabe wird erhoben, um Ihnen einen angenehmen und abwechslungsreichen Urlaub zu gestalten - und somit einen wahren Urlaub für die Sinne zu bieten. Die Qualität ist uns wichtig und wir wollen diese stetig verbessern.

Die Kurabgabe dient unter anderem zur:

  • Attraktiven Gestaltung und Sauberhaltung des Ostseebades
  • Gestaltung der Promenade
  • Sauberhaltung und Pflege des Strandes
  • Gewährung der Sicherheit der Badegäste durch den Wasserrettungsdienst
  • Eine regelmäßige Überwachung der Badewasserqualität
  • Pflege und Gestaltung des Kulturhausparks
  • Durchführung von kostenfreien Veranstaltungen und Kurkonzerten für Kinder und Erwachsene
  • Ortsführungen (auch für Menschen mit Handicap)
  • Säuberung der kostenlosen, öffentlichen Toiletten
  • Bereitstellung und Pflege von Spielplätzen

Welche Vorteile genießen Sie mit der Zinnowitzer UsedomCard?

  • Kostenfreie Teilnahme an den Ortsführungen
  • Vergünstigungen bei verschiedenen Veranstaltungen, die durch die Kurverwaltung organisiert werden (Kräuterwanderungen, Häuser erzählen,…)
  • Kostenfreies Angebot von Kurkonzerten und weiteren Veranstaltungen auf unserer Konzertmuschel und der Promenade
  • Veranstaltungen der Kurverwaltung auf der Ostseebühne: 5 % Rabatt
  • Kostenfreies Ausleihen von Büchern in unserer Bibliothek
  • 1,00€ Ermäßigung für eine Ausgabe "Usedom aktuell"
  • 1 Strandaschenbecher pro UsedomCard
  • Vergünstigungen bei den Vineta-Festspielen und beim Gelben Theater „Blechbüchse“
  • Fahrradverleih Kruggel: 1,00€ auf Zinnowitzräder
  • Heimatmuseum am Bahnhof: 1,00€ auf das Eintrittsgeld
  • Lift-Cafe: 1,00€ Ermäßigung bei Nutzung
  • PORT ROYAL: 5 % Rabatt bei Ausleihe eines Schiffes
  • Sail away: 5 % Rabatt für einen Segel- oder Surfkurs
  • Evangelische Kirche: 2 € bei kostenpflichtigen Veranstaltungen der Kirche
  • InselTours: 2 € Nachlass beim Kauf eines Tickets

Inselweite Vorteile finden Sie unter Usedom.de - UsedomCard - Vorteile.

Für Schulveranstaltungen (Klassenfahrten) beachten Sie bitte folgendes Formular: Anmeldung für Schulen.

Datenschutzhinweise:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich durch das Meldegesetz vorgeschrieben.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Neue Strandstraße 30
17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 - 4920
Fax: 038377 - 42229
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuständige Fachabteilung

Kurverwaltung
Bereich Kurkarten
Frau Pröpper
Tel: 038377 - 492-28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Telefon: 0385 - 77 33 47-51
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zwecke:
  • Erfassung von Kurbeiträgen und Fremdenverkehrsabgaben
  • Ausstellung der Kurkarten und Abrechnung der Kurabgabe gegenüber den Beherbergungsstätten
  • Führung der Fremdenverkehrsstatistik
  • Erfassung und Ausdruck von elektronischen Meldescheinen
Rechtsgrundlagen:
  • § 31 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 11 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vor-
    pommern (KAG M-V)
  • §§ 29 ff. BMG
  • § 30 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LMG
    M-V)
  • Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde
  • Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung (Auftragsverarbeitung)

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen
Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten
bereitzustellen.

Bei Nichtbereitstellung der Daten ist eine Übernachtung/ ein Aufenthalt nicht möglich, da damit ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorläge.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Personendaten
  • Familiennamen, Vornamen und Anschrift der volljährigen Personen
  • Bei weiteren Mitreisende bzw. Minderjährige werden Familienname, Vorname sowie Zahl nach erfasst
  • Staatsangehörigkeit bzw. Heimat-Bundesland
  • bei Gästen aus dem Ausland: Seriennummer eines anerkannten und gültigen Passes
Angaben zum Aufenthalt
  • Tag der Ankunft und Tag der Abreise
  • Gastkategorie: Erwachsener, Kind, Ermäßigt
  • Meldescheinnummer
  • Name des Beherbergungsbetriebes

Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben

Alle Daten werden direkt beim Gast erhoben.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

  • Gemeinde Zinnowitz: Abrechnungsdaten und anonymisierte Daten (Fremdenverkehrsstatistik)
  • Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern: anonymisierte Daten (Fremdenverkehrsstatistik)
  • AVS Allgemeine Verwaltungs- und Service GmbH, Bayreuth: technischer Hosting-Dienstleister

Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Nein.

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

  • Die für die Meldescheine der Beherbergungsstätten erforderlichen Daten sind ein Jahr aufzubewahren
    und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist durch die Beherbergungsstätten
    zu vernichten / löschen. (vgl. § 30 Abs. 4 BMG).
  • Alle zur Abrechnung der Kurabgaben erforderlichen Daten werden gemäß gesetzlicher Vorschriften für
    10 Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kurabgabe fällig
    wird.
  • Die auf freiwilliger Basis erhobenen Daten werden längstens bis zum Widerruf der Einwilligung aufbewahrt.

Information zu Betroffenenrechten

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbar-
keit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an die-
ser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin,
Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Öffnungszeiten Haus des Gastes, Bibliothek, Kurkartenabrechnung

  • Mo. - Fr. : 
    09:00 - 16:00 Uhr
  • Sa. :
    10:00 - 15:00 Uhr
  • So., Feiertag:
    geschlossen
Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten.